ARBEITSRECHT
Als erfahrene Rechtsanwältin und dank meiner langjährigen Tätigkeit im Personalmanagement bei mittelständischen und internationalen Unternehmen (seit 2017 auch als Interim Managerin), biete ich Ihnen neben fundierten Rechtskenntnissen viel Praxiserfahrung in der arbeitsrechtlichen Vertretung, in Human Resources und Change -Management sowie in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten.
DATENSCHUTZRECHT
Seit dem Inkrafttreten der DS-GVO in 2018 habe ich mich intensiv mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt und den geprüften Datenschutzbeauftragten DS-GVO / BDSG beim TÜV absolviert. Ich berate mittelständische Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Themen mit Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutz.
M&A: HR & ARBEITSRECHTLICHE DUE DILIGENCE
Sie planen eine Firma, einen Betrieb oder Betriebsteil in Deutschland zu erwerben und benötigen eine umfassende HR & Labor Law Due Diligence, Ihnen fehlt aber intern die nötige Erfahrung und Expertise? Ich habe diverse HR Due Diligence Verfahren begleitet sowie HR Integrations-Pläne konzipiert inkl. Culture Audit und Onboarding Konzepten.
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VON DER BERATUNG ZUR LÖSUNG
Im Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht bekommen Sie eine fundierte juristische Einordnung zum geschilderten Sachverhalt, oft gespickt mit vielen juristischen Fachbegriffen.
Meine Erfahrung im internationalen Personalmanagement und als selbstständige Anwältin haben mich gelehrt, dass dies oft zu kurz greift und ein ganzheitlicher Blick auf die Situation und das Problem notwendig ist, um nachhaltige Lösungen zu erzielen.
Egal, ob Sie als Unternehmensmandant oder Einzelperson zu mir kommen, ich mache mir ein genaues Bild zu Ihrer betrieblichen Situation, der Unternehmenskultur sowie zu Ihren persönlichen Bedürfnissen. Das ich eine Vielzahl an Unternehmen und ihre Personalprozesse gut von innen kennengelernt habe, ist hierfür von Vorteil. Erst danach erfolgt meine rechtliche Analyse und wir erarbeiten gemeinsam Lösungen.
Ich bin als integre Partnerin immer auf Ihrer Seite. Ihr Vorteile sind meine Unvoreingenommenheit, Unabhängigkeit und meine Fähigkeit, Probleme schnell zu erfassen und Lösungen zu entwickeln. Meist gibt es mehrere Optionen und die letzte Entscheidung liegt somit bei Ihnen.
Als Rechtsanwältin unterliege ich gemäß § 2 BORA der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, so dass Sie sich auf meine absolute Diskretion verlassen können. Ich bilde mich stetig weiter und schule zudem regelmäßig Betriebsräte, Personalabteilungen und Führungskräfte in Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
Mein Versprechen für Sie: